Abteilung für Verwaltung und Forschung
Vachendorf, 22. Oktober 2025
Betreff: Über den ordnungsgemäßen Umgang mit Stempeln
Die Leitung des Instituts für angewandte Zeitverschiebung verfügt hiermit folgendes:
- Alle Stempelgeräte sind vor Dienstbeginn kurz anzusehen und innerlich zu würdigen. Ein Stempel der nicht angemessen gewürdigt wird neigt zu Fehlprägungen und unerwarteten Wirkungen im Zeitfeld.
- Unleserliche Stempelabdrücke sind keinesfalls zu beanstanden sondern als Zeichen höherer Bürokratie anzuerkennen.
- Das Verwenden von fremden Stempeln zu persönlichen Zwecken stellt eine Form poetischer Aneignung dar und ist dem Institut vorher anzukündigen.
Diese Verfügung tritt mit sofortiger Unwirksamkeit in Kraft und gilt bis auf Widerruf durch den Dackel der Abteilung für Zeitverschwendung.
Gezeichnet:
Karolin, Königin von Bayern
Leitung des IfaZ